Pflegeleistung entdecken

Pflegeleistung noch heute beantragen

Kostenübernahme für monatliche Pflegehilfsmittel
✔  mit Pflegegrad von 1 oder höher
✔  der Pflege im häuslichen Umfeld 

Pflegeleistung des kostenlosen Pflegepakets

Mit der Pflegeleistung des kostenlosen Pflegepakets können Sie selbst oder ein pflegebedürftiger Angehöriger im Monat bis zu 40,00 € monatlich sparen. Diese Pflegeleistung besteht für Betroffene bereits ab Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege. Durch die Beantragung der Pflegeleistung über einen präqualifizierten Leistungserbringer aus dem Anbietervergleich erhalten Sie ein monatliches 0,00 € Pflegepaket mit bedarfsgerechten Pflegehilfemittel an Ihre Wunschadresse. Die Pflegeleistung verschafft nicht nur eine Ersparnis von bis zu 480,00 € im Jahr, sondern auch Freiraum durch die Übernahme der gratis Zusendung an ausgewählten für die Pflege notwendigen Pflegehilfsmittel. Mit der Pflegeleistung der gratis Pflegehilfsmittel haben Sie die Auswahl an verschiedenen Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz für das Bett, Einmalhandschuhen und vieles mehr. Pflegeleistung noch heute beantragen und mit dem kostenlosen Pflegepaket Entlastung für die häusliche Pflege erhalten.

Weitere Vorteile der Pflegeleistung zum Pflegepaket sichern

Die Pflegeleistung zum kostenlosen Pflegepaket bietet Ihnen noch weitere Vorteile. Sie haben mit der Pflegeleistung die Möglichkeit, jederzeit ohne großen Aufwand die Zusammenstellung der monatlichen Pflegepaketlieferung anzupassen. Entweder nutzen Sie die Option der Pflegeleistung über die Kundenhotline, oder verwalten im Online-Kundenkonto Ihre Zusammenstellung der bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel selbst. Sie haben durch die Pflegeleistung des Pflegepakts die volle Flexibilität und können dadurch immer die passenden Pflegeprodukte nach Bedarf beziehen. Ebenso können Sie die Pflegeleistung des kostenlosen Pflegepakets jederzeit im Lieferintervall anpassen, die Belieferung pausieren oder gar beenden. Sie haben die volle Flexibilität der kostenlosen Pflegeleistung mit den zuzahlungsbefreiten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im monatlichen Pflegepaket. Nutzen Sie noch heute Ihren Anspruch gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI der Pflegeleistung und erhalten Sie Entlastung in der häuslichen Pflege.

Weitere Pflegeleistungen zum Nachschlagen

Neben dem kostenlosen Pflegepaket mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln als Pflegeleistung sind in Deutschland weitere Pflegeleistungen über das Sozialsystem als Unterstützung zu beantragen. Um eine Übersicht über eine einzelne Pflegeleistung zu erhalten, haben wir nachstehend verschiedene Unterstützungsmaßnahmen zur direkten Beantragung und Hilfestellung dargestellt. Mehr Informationen und Details zu anderen Pflegeleistungen finden Sie auf www.pflegeleistungen.info ausführlicher zur Beantragung beschrieben.

Kostenfreie Pflegehilfsmittel

Gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der Pflegeleistung
✓ mit einem Pflegegrad von 1 oder höher

✓ der Betreuung im häuslichen Umfeld 

Partner: CARE digisolutions GmbH
Website: www.sanus-plus.de

Kostenfreie Pflegekurse

Gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der Pflegeleistung

✓ mit einem Pflegegrad von 1 oder höher

✓ der Betreuung im häuslichen Umfeld

Partner: Töchter & Söhne GmbH
Website: pflege.curendo.de

Kostenfreier Hausnotruf

Gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 3 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der Pflegeleistung

✓ mit einem Pflegegrad von 1 oder höher

✓ der Betreuung im häuslichen Umfeld

Partner: Saniplex GmbH
Website: www.pflegehase.de

Zuschuss für Treppenlifter

Gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 4 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der Pflegeleistung

✓ mit einem Pflegegrad von 1 oder höher

✓ der Betreuung im häuslichen Umfeld

Partner: HIRO LIFT GmbH
Website: www.hiro.de